AGB

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Buchung/Buchungsbestätigung
§ 2 Zahlungsbedingungen
§ 3 An- und Abreise
§ 4 Ferienwohnungen
§ 5 Haustiere
§ 6 Aufenthalt
§ 7 Reiserücktritt
§ 8 Rücktritt durch den Vermieter
§ 9 Haftung des Vermieters
§ 10 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
§ 10.1 Zugangsdaten
§ 10.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
§ 11 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
§ 12 Gerichtsstand Geltung der AGB (1)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnung zur Beherbergung.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns.

Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 1 Buchung/Buchungsbestätigung

Sämtliche Buchungsanfragen müssen über unsere Webseite www.cabinwesterwald.de, per E-Mail cabinwesterwald@host.smoobu.com oder telefonisch an +491704566553 getätigt werden.
Können wir Ihnen die Ferienwohnung in Ihrem gewünschten Zeitraum anbieten, werden wir Ihnen eine schriftlich Bestätigung sowie die Rechnung per E-Mail zusenden.
Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe § 3 Zahlungsbedingungen) ist ihre Buchung rechtskräftig.

§ 2 Zahlungsbedingungen

Durch den Eingang der Anzahlung, erhält die Buchung ihre Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 150€ ist innerhalb von 5 Tagen nach Buchung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 20 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann CabinWesterwald vom Vertrag zurücktreten.
Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Strom, Wifi, Abfall werden nicht erhoben.

§ 3 An- und Abreise

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Die Informationen zum Haustutritt bekommt der Gast 3 Tage vor der Anreise per E-Mail.
Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 14:00Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr morgens zu verlassen.
Falls sich der Gast eine späte Abreise wünscht, muss dies vorher mit uns abgesprochen werden.
Eine späte Abreise ohne Absprache wird in Rechnung gestellt. Sollte der Gast am Anreisetag bis 20:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an CabinWesterwald als gekündigt. CabinWesterwald oder unser Vertreter kann dann über die Immobilie frei verfügen.
Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
Falls die Wohnung nicht wie erwünscht hinterlassen wird, kann Ihnen dies in Rechnung gestellt werden.

§ 4 Ferienwohnung
Die Ferienwohnung wird von uns in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben.
Sollten Ihnen während Ihrem Aufenthalt Mangel auffallen, so ist der Gast dazu verpflichtet CabinWesterwald unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen.
Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen ist untersagt.
Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Gast muss somit die Ferienwohnung verlassen.

Der bereits gezahlte Mietzins bleibt dabei bei CabinWesterwald.


§ 5 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt.

Für die Unterbringung von Tieren wird einen angemessenen Aufpreis von 15 Euro pro Nacht verlangt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100€ in Rechnung stellen.


§ 6 Aufenthalt

Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, hat CabinWesterwald das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Gast erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen einverstanden.
Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist CabinWesterwald dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen.

Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.


§ 7 Reiserücktritt

Bei einem Rücktritt ist der Gast ggf. verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt: bis zu 21 Tage vor dem Anreisetag: kostenlos. 20 bis 1 Tag vor dem Anreisetag 50 % des vereinbarten Preises. Nichterscheinen: 100%  des vereinbarten Preises.
Bei Reiserücktritt werden die Kosten einer möglicherweise vorab gebuchte Saunanutzung oder eine Hundegebühr erstattet. Reinigungsgebühren (Endreinigung) wird nicht erstattet.

§ 8 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten.

Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch CabinWesterwald kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen.


§ 9 Haftung des Vermieters

CabinWesterwald haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.


§ 10 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

CabinWesterwald unterhält in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. CabinWesterwald gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit CabinWesterwald deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. CabinWesterwald behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).


§ 10.1 Zugangsdaten

Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. CabinWesterwald hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.


§ 10.2 Gefahren der WLAN-Nutzung. Haftungsbeschränkung

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. CabinWesterwald] weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von uns und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.


§ 11 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00Uhr] bis 06:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.

(3) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann Ihnen eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 500 Euro in Rechnung gestellt werden.

Rauchen ist nur auf der Terrasse erlaubt.

(4) Unser hauseigener Parkplatz bietet 2 PKW-Stellplätze. Bitte achten Sie darauf, das keine Fahrzeuge die Ausfahrt behindern.

(5) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein. Der Gast ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(6) CabinWesterwald hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Wir werden den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.


§ 12 Gerichtsstand Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Betzdorf zuständig.